Unsere AGB's

§ 1 – Anwendungsbereich

1) Es gelten ausschließlich unsere AGB, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung werden hiervon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers von uns nicht anerkannt.
3) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
4) Nachstehende Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gemäß $14 BGB. Hinweis: Ein Erwerber einer Photovoltaik-Anlage ist Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen. Die Verkaufsbedingungen gelten ebenfalls für Nicht Unternehmer, soweit Sie nicht explizit gesetzlich zugesicherten Rechten widersprechen. In diesem Fall wird der betreffende Teil dieser Verkaufsbedingungen durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert.

§ 2 – Angebote/Bestellungen

1) Unsere Angebote verstehen sich in allen Teilen grundsätzlich freibleibend.
2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für das Vertragsverhältnis die einschlägigen DIN bzw. EU-Normen.
3) Die Bestellungen gelten erst dann von uns als angenommen, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.

§ 3 – Urheberrechte

1) Wir behalten uns an allen Zeichnungen, Kalkulationen, Abbildungen, Mustern und sonstigen schutzfähigen Werken sämtliche Urheber- und Markenrechte vor.
2) Stellt uns der Kunde Zeichnungen oder technische Unterlagen bezüglich der zu fertigenden Teile zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. Aus Gründen der Beweissicherung ist es uns aber gestattet, Abschriften oder Kopien auf unsere Kosten anzufertigen oder auch anfertigen zu lassen.

§ 4 – Lieferzeit

1) Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die schriftliche Bestellung und die Klärung aller techn. Fragen und Einzelheiten voraus.
2) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Dabei richtet sich die Lieferzeit nach der Verfügbarkeit der Komponenten.
3) Bitte haben Sie bei der aktuellen Marktlage dafür Verständnis, dass wir uns rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten müssen. Wir werden Sie nach erteiltem Auftrag selbstverständlich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn ein Liefergegenstand nicht verfügbar sein sollte. Für Lieferverzögerungen, die in Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten begründet sind, haften wir nicht und diesbezügliche Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4) Sofern aufgrund von Lieferschwierigkeiten die angebotenen Komponenten nicht rechtzeitig an uns geliefert werden können, können wir Ihnen technisch gleichwertige Materialien zur Verfügung stellen.
5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug jedoch nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern der Lieferverzug auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder Kardinalplicht unsererseits beruht.
6) Setzt uns der Besteller bei Vorliegen von Lieferverzug eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 5 – Gefahrübergang

1) Es ist grundsätzlich die Lieferung „ab Werk“ vereinbart, auch wenn die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an seine oder auch eine andere Anschrift versandt wird.
2) Mit der Übergabe der Kaufsache an die Transportperson geht die Gefahr auf den Besteller über.

§ 6 – Mängelhaftung

1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.
3) Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtgründen, sind ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist deshalb ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers ausgeschlossen.
4) Die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer oder Mitarbeiter ist, soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt.

§ 7 – Preise/Zahlungsbedingungen

1) Unsere Preise verstehen sich in Euro und immer „ab Werk“ ausschließlich der Verpackung. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Wenn nicht anders vereinbart, gehen die Transport-kosten zu Lasten des Bestellers.
2) Die genannten Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung sofort nach Inbetriebnahme fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
4)Die Zahlungsbedingungen sind stets bei der Auftragsbestätigung des Auftragsgebers vom Ihm ausdrücklich durch seine Unterschrift genehmig worden.

§ 8 – Eigentumsvorbehalt

1) Das Eigentum an der Kaufsache verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten, wie Verpackung, Fracht usw. bei uns. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In diesem Fall liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren freien Verwertung befugt. Der nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten verbleibende Verwertungs-erlös ist auch die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung unserer Rechte in vollem Umfang zu unterstützen, insbesondere, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3) Weitere Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller oder Dritte wird stets für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegen-ständen zur Zeit der Verarbeitung, wenn die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

§ 9 – Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Lieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwer-wiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen bereits zugesagt oder begonnen wurden.

§ 10 – Bundesdatenschutzgesetz

Der Besteller ist damit einverstanden, dass die bei uns zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

§ 11 – Erfüllungsort/Gerichtsstand

1) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Stadt Geseke unser Geschäftssitz, Erfüllungsort und Paderborn unser Gerichtsstand. Wir sind nach unserer Wahl allerdings auch berechtigt, den Besteller an seinem Geschäfts- oder Wohnsitz zu verklagen.
2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


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